Hygienekonzept 28.11.2021

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  • Hygienekonzept Judoverein Ammerland-Münsing

 

  • Zugrunde liegende Dokumente und Informationen

Das Hygienekonzept berücksichtigt die Vorgaben der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

vom 23.11.2021 sowie die Handlungsempfehlungen des BLSV  vom 26.11.2021. 

Das Konzept gilt für die Nutzung der Hallen in Münsing (Grundschulturnhalle), Wolfratshausen (linke Hälfte der Realschulturnhalle) und Gymnasium Geretsried sowie das Dojo in Beuerberg. 

 

Änderungen 27.11.21: 

  • Bei einer 7-Tages-Inzidenz über 1000 erfolgt eine Einstellung des Sportbetriebes (Hotspot Lockdown) im Innen- UND Außenbereich. Unter 1000 gelten folgende Regelungen:
  • Umstellung auf 2Gplus für alle Veranstaltungen: 
    • Trainingsbesuch nur für geimpfte oder genesene Personen (Ausnahme Schüler und Kinder unter 18 Jahren, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Für Schüler ab 12 Jahren und 3 Monaten ist diese Ausnahme bis Jahresende befristet). 
    • Trainingsteilnehmer, und Besucher, die nicht im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, brauchen einen Selbsttest unter Aufsicht oder einen offiziell bescheinigten Test. Die Testergebnisse unter Aufsicht sind zu dokumentieren (Name Proband/Aufsicht, Datum, Uhrzeit,  verwendeter Test) und 2 Wochen aufzubewahren.
    • Positiv getestete Personen müssen die Halle sofort verlassen und werden aufgefordert, sich mit dem Hausarzt in Verbindung zu setzen.  
    • Die Impf- und Testnachweise der Teilnehmer sind verpflichtend beim Betreten der Halle zu kontrollieren. Eine Dokumentationspflicht besteht nicht, wir vermerken die Erfüllung von 2Gplus durch einen Haken in der Liste.  
    • Händedesinfektion beim Betreten der Halle.  
  • Trainingsteilnehmer sind zur Einhaltung der 2Gplus Regel verpflichtet. Bei Verhängung eines Bußgeldes gegen den Verein kann an gegen die Regel verstoßenden Mitglieder Schadensersatz geltend gemacht werden.
  • Der Einlass von Zuschauern beim Training kann nicht wirksam kontrolliert werden und ist damit nicht mehr möglich. Bitte vor der Halle (nicht in den Umkleiden) warten. 
  • Maskenpflicht außerhalb der Matte: FFP2 für Erwachsene, Medizinische Maske für Schüler bis 16, keine Maske für Judokindergarten. Empfehlung: FFP2 
  • Räumliche Trennung der Trainingsgruppen auf der Matte, Gruppengröße nicht mehr als 12 Personen + Trainer.
  • Tests für Judokindergarten oder Nachweis der Testung in der Einrichtung.
  • Es wird auf die Höchstbelegung (3 Personen gleichzeitig) der Umkleiden erneut hingewiesen.
  • Organisatorisches und Allgemeines

  • Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind. 
  • Trainer, Übungsleiter und Funktionäre wurden über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
  • Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Platzverweis.  
  • Die hier erstellten Regeln minimieren die Gefahr einer Infektion während der Teilnahme an einer Sportveranstaltung des Judovereins Ammerland-Münsing und grenzen diese im tatsächlichen Infektionsfall auf einen nachvollziehbaren Personenkreis ein. 
  • Die Trainingsteilnahme erfolgt bezüglich Infektionskrankheiten auf eigene Gefahr. Personen, die einer Risikogruppe angehören, sind angehalten, die Trainingsteilnahme mit ihrem Arzt abzuwägen.   
  • Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

  • Das Training darf nur besucht werden von Teilnehmern, Trainern und Zuschauern, die die 2Gplus Regel erfüllen, d.h. die genesen oder geimpft UND getestet sind (Details und einzuhaltende Fristen siehe Links zu Beginn dieses Dokuments). Schüler unter 12 Jahren und 3 Monaten und Kinder unter 6 Jahren sind von der Regelung ausgenommen. Schüler unter 18 sind bis 31.12.21 nur noch  übergangsweise von dieser Regelung ausgenommen!  
  • Seit 19.11.21 erfolgt eine Testung der Judokindergarten-Teilnehmer vor dem Training, außer es liegt eine Bescheinigung auf Testung des KiGas vor. 
  • Abseits der Matte ist immer eine geeignete Maske zu tragen (ab Betreten der Halle). Beim Tai Chi besteht keine Maskenpflicht während des aktiven Trainings.
  • Wir weisen unsere Mitglieder und Zuschauer auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern außerhalb der Matte hin. In der Umkleide dürfen sich daher nur 3 Personen gleichzeitig aufhalten. 
  • Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen (Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen (z.B. Fieber) und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, nicht allergischer Schnupfen) oder Geruchs-/Geschmackverlust, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt. Dies gilt ebenso für Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen und Personen unter Quarantäne. Sollten Personen Symptome während der Trainingseinheit entwickeln, haben sie die Anlage sofort zu verlassen. Hust- und Niesetikette (in die Armbeuge) ist einzuhalten. 
  • Die Belüftung der Halle ist optimal zu gewährleisten (Abwägung Temperatur/Zug!). In Geretsried und Wolfratshausen ist die Funktion der Lüftung (Aushang) zu prüfen.  
  • Trainingsanweisungen

  • Am Eingang erfolgt durch die Übungsleiter oder eine beauftragten Person eine Überprüfung des Impfstatus bzw. amtlicher Test bzw. Befreiungen (z.B. Schüler). Damit wird vor dem Training sichergestellt, dass 2Gplus von den aktiven Trainingsteilnehmern erfüllt wird. Die Teilnehmerliste wird wie üblich geführt und um ein Häkchen für die Kontrollbestätigung (“erfüllt 2Gplus”) ergänzt. 
  • Wird ein Selbsttest unter Aufsicht durchgeführt, ist dieser gesondert zu dokumentieren (Name Proband/Aufsicht, Datum, Uhrzeit,  verwendeter Test) und 2 Wochen aufzubewahren. Während der Test entwickelt, wartet der Proband im Freien vor der Halle. 
  • Positiv getestete Personen müssen die Halle sofort verlassen und werden aufgefordert, sich mit dem Hausarzt in Verbindung zu setzen.  
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  • Beim Betreten der Halle erfolgt eine Händedesinfektion.
  • Zuschauer sind am Eingang höflich zurückzuweisen. Kommen Zuschauer nach Beginn des Trainings in die Halle/auf die Tribüne, sind sie vom Übungsleiter zum Verlassen der Halle aufzufordern. 
  • In der Umkleide gilt eine Höchstgrenze von 3 Personen. 
  • Es gilt Maskentragepflicht, die für Trainierende und Trainer ausschließlich auf der Judomatte aufgehoben ist. 

  Die Teilnehmer des Kinder- und Jugendtrainings unter 15 Jahren haben bereits in Sportbekleidung zu erscheinen, um Überbelegung der Umkleiden zu vermeiden. 

  • Die Nutzung der Toiletten mit den sich unmittelbar dort befindenden Waschbecken ist Personen einzeln erlaubt. 
  • Matten und ggf. verwendete Sportgeräte werden nach nach dem Training durch die Übungsleiter desinfiziert. Nach Möglichkeit werden persönliche Sportgeräte (z.B. Springseile) verwendet.
  • In den sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Die sanitären Einrichtungen werden durch den Betreiber (Schule/Landkreis) gereinigt.
  • Lüften: Unsere Indoorsportanlagen werden vor und nach der maximal 90-minütigen Trainingseinheit 15 Minuten gelüftet (Öffnung der möglichen Fenster und Türen, für Durchzug sorgen). In Münsing: Ausgang und Geräteraumtüren offen lassen. In Geretsried und Wolfratshausen erfolgt der Luftaustausch über die Hallenlüftungsanlage. Der Trainer überprüft vor dem Training anhand des Aushangs am Eingang, ob die Lüftungsanlage läuft. Ohne Bestätigung kein Training. Während des Trainings muss der Übungsleiter abwägen, ob eine ständige Belüftung möglich ist oder aufgrund der Temperaturen das Gesundheitsrisiko dadurch unzumutbar steigt.
  • Unsere Trainingsgruppen bestehen aus einem weitgehend festen Teilnehmerkreis. Innerhalb eines Trainings erfolgt kein Austausch zwischen diesen Gruppen.  
  • Die Matten werden nach dem Training mit Sanosil oder einem anderen, geeigneten Flächendesinfektionsmittel gereinigt. 
  • Der Übungsleiter/Trainer der jeweils letzten Trainingsgruppe des Tages ist dafür verantwortlich, dass bei Verlassen der Halle alle Fenster und Türen richtig verschlossen sind.
  • Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
  • Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmernamen werden im Judoverein grundsätzlich bei jedem Training dokumentiert. Teilnehmer am Schnuppertraining (ohne Vereinsmitgliedschaft) müssen neben dem Namen auch Adresse oder Telefonnummer hinterlassen. 
  • Gastsportler können am Training unter Beachtung der 2Gplus Regel und Angabe der Kontaktdaten teilnehmen.
  • In Geretsried und Wolfratshausen sind maximal 35 Sportler im Hallenteil zugelassen.  
  • Sämtliche Vereinsveranstaltungen, wie Trainings, Wettkämpfe oder Versammlungen werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung unterstützen zu können. 
  • Duschen können nach Freigabe durch den Hallenbetreiber wieder benutzt werden (nur jede zweite Dusche gleichzeitig belegen – keine Maskenpflicht 🙂 ).
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen

  • Der Ersthelfer hat Einmalhandschuhe zu tragen und sich vor sowie nach der Hilfeleistung die Hände zu desinfizieren.  
  • Maßnahmen im Infektionsfall: 

  • Richten sich nach den Vorgaben des Gesundheitsamtes. 

 

Bleibt’s gsund!

Eure Vorstandschaft 

gez. Andreas Schaubmar für den Vorstand

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