Hygienekonzept zum Schulstart (13.09.)

Kurzfassung  (und LINK zur Langfassung)

  • Die hier erstellten Regeln minimieren die Gefahr einer Infektion während der Teilnahme an einer Sportveranstaltung des Judovereins Ammerland-Münsing und grenzen diese im tatsächlichen Infektionsfall auf einen nachvollziehbaren Personenkreis ein. 

  • Die Trainingsteilnahme erfolgt bezüglich Infektionskrankheiten auf eigene Gefahr. Personen, die einer Risikogruppe angehören, sind angehalten, die Trainingsteilnahme mit ihrem Arzt abzuwägen.   
  • Das Training darf nur besucht werden von Teilnehmern, Trainern und Zuschauern, die die 3G Regel erfüllen, d.h. die getestet, genesen oder geimpft sind. (Ausnahme: Schüler, die in der Schule getestet werden oder jünger als 6 Jahre sind)
  • Wir weisen unsere Mitglieder und Zuschauer auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern außerhalb der Matte hin. 
  • Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen (Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen (z.B. Fieber) und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, nicht allergischer Schnupfen) oder Geruchs-/Geschmackverlust, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt. Dies gilt ebenso für Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen und Personen unter Quarantäne. Sollten Personen Symptome während der Trainingseinheit entwickeln, haben sie die Anlage sofort zu verlassen. 
  • Trainingsanweisungen

  • Nur gesund zum Training
  • In der Umkleide gilt eine Höchstgrenze von 3 Personen. 
  • Abseits der Matte ist immer eine medizinische Maske zu tragen (ab Betreten der Halle).  
  • Zum  Kinder- und Jugendtrainings bereits in Sportbekleidung erscheinen
  • Die Nutzung der Toiletten /Waschbecken ist Personen einzeln erlaubt. 
  • Zuschauer nach 3G Regel erlaubt. Abstand von 1.5m ist einzuhalten. Masken-Pflicht.   
  • Hände vor dem Mattenaufbau desinfizieren. 
  • Die Übungsleiter überprüfen und dokumentieren vor dem Training, dass eines der 3G von den aktiven Trainingsteilnehmern erfüllt wird.  
  • Matten und ggf. verwendete Sportgeräte werden nach der Benutzung desinfiziert. Nach Möglichkeit werden persönliche Sportgeräte (z.B. Springseile) verwendet.
  • Gute Belüftung ist zu gewährleisten.
  • Unsere Trainingsgruppen bestehen aus einem weitgehend festen Teilnehmerkreis. Sinnvolle Ausnahmen sind möglich, z.B. wenn geeignete Trainingspartner nur in einer Nachbargruppe verfügbar sind. 
  • Die Matten werden weiterhin nach der Trainingseinheit mit Sanosil oder einem anderen, geeigneten Flächendesinfektionsmittel gereinigt. 
  • Der Übungsleiter/Trainer der jeweils letzten Trainingsgruppe des Tages ist dafür verantwortlich, dass bei Verlassen der Halle alle Fenster und Türen richtig verschlossen sind.
  • Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
  • Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmernamen werden im Judoverein grundsätzlich bei jedem Training dokumentiert. Teilnehmer am Schnuppertraining (ohne Vereinsmitgliedschaft) müssen neben dem Namen auch Adresse oder Telefonnummer hinterlassen. 
  • Gastsportler: Beachtung der 3G Regel und Angabe der Kontaktdaten nötig
  • In Geretsried und Wolfratshausen sind maximal 35 Sportler im Hallenteil zugelassen.  
  • Sämtliche Vereinsveranstaltungen, wie Trainings, Wettkämpfe oder Versammlungen werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung unterstützen zu können. 
  • Duschen können nach Freigabe durch den Hallenbetreiber wieder benutzt werden (nur jede zweite Dusche gleichzeitig belegen – keine Maskenpflicht 🙂 ).

Bleibt’s gsund!

Eure Vorstandschaft