Hygienekonzept

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Das aktuelle Hygienekonzept findet Ihr hier:

 (Stand 07.03.2021, aktualisiert 02.06.21) 

Der JVAM erstellt und aktualisiert sein Hygienekonzept auf Basis der vorangegangenen Hygienekonzepte unter Berücksichtigung aktueller Regelungen. In dieser Auflage werden folgende amtliche Bekanntmachungen berücksichtigt: 

Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. März 2021 (gültig bis 06.06.)

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-171/

Desweiteren finden die Handlungsempfehlungen des BLSV in diese Regeln Eingang. Diese sind unter

https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/05/Handlungsempfehlungen.pdf

 im Original einsehbar.  Ausserdem werden die Regeln vom Landratsamt regional differenziert umgesetzt. 

https://www.lra-toelz.de/erlaubt-im-landkreis-toelwor

  • Das Hygienekonzept ist konsequent umzusetzen
  • Die Freigabe von Trainingsstätten für das Training erfolgt in enger Absprache zwischen der Gemeinde und dem Verein.
  • Bei dem Erreichen einer 7-Tages-Inzidenz von 50 oder höher im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen an drei aufeinanderfolgenden Tagen wird das organisierte Gruppen-Training für Teilnehmer ab 14 Jahren wieder eingestellt, bis die Inzidenz wieder für mindestens drei Tage unter den Grenzwert gesunken ist. (Einzeltrainingsabsprachen individuell möglich). 
  • Vor Aufnahme des Trainings ist eine Information der Übungsleiter über die Regeln zwingend nötig. Die schriftliche Bestätigung über den Erhalt dieser Informationen ist Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Aktivitäten. 
  • Das Schutzkonzept wird auf der Homepage öffentlich gemacht und an den Trainingsstätten ausgelegt. 

Allgemeine Regeln 

  1. Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen und Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen (z. B. Fieber) und respiratorischen Symptomen jeder Schwere sind (auch bei negativen Schnelltests) von der Teilnahme am Training ausgeschlossen. Ein positiver Test auf SARS-CoV2 innerhalb einer Woche nach einer Trainingsteilnahme ist umgehend dem entsprechenden Trainer zu melden, der diesen Befund umgehend zusammen mit der Teilnehmerliste des betroffenen Trainings an den Vorstand meldet.  
  2. Die Teilnahme an Trainings erfolgt freiwillig und bezüglich Infektionsrisiko auf eigene Gefahr. Training findet derzeit ausschließlich im Freien und unter Einhaltung der Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern zwischen den einzelnen Personen statt. Jeder Sportler kann dabei frei entscheiden, ob er an allen oder nur ausgewählten Trainingsinhalten aktiv teilnehmen möchte. Diese Entscheidung kann und soll er jederzeit dem Übungsleiter mitteilen. Zuschauen auf dem Trainingsgelände ist derzeit nicht möglich. 
  3. Umkleiden und Duschen können nicht genutzt werden. 
  4. Zu jedem Trainingstermin muss vom Übungsleiter eine vollständige schriftliche Anwesenheitsliste geführt werden. Die üblichen Trainingsteilnahmelisten können hierfür verwendet werden. 
  5. Beim Betreten und Verlassen der Halle in seltenen Ausnahmefällen (z.B. bei der Entnahme von Sportgeräten oder Nutzung von Sanitäranlagen) ist verpflichtend ein Mund-Nase-Schutz zu tragen. Sanitäranlagen sind ausschließlich einzeln zu betreten und sauber zu hinterlassen.  
  6. Die Trainingsausübung erfolgt in Gruppen von bis zu 10 Personen (bei Teilnehmern ab 14 Jahren) oder bis zu max. 20 Personen (bei Teilnehmern unter  14 Jahren). Diese Zahlenangaben verstehen sich inklusive Übungsleiter; Empfehlung: Gruppen bis max. 10 Personen). 
  7. Die Übungseinheiten sind kontaktlos durchzuführen. Das schließt die Begrüßung mit ein (kein Händeschütteln, Umarmen etc.). Allgemeine Geräte/Judomatten müssen nach Benutzung mit einem geeigneten Desinfektionsmittel desinfiziert werden. 
  8. Abstände sind auch beim Bringen/Abholen einzuhalten. Alle Sportler reisen individuell in (für Training draußen geeigneter) Sportkleidung an. Kinder werden von den Eltern am Trainingsgelände/an der Halle abgegeben. Danach entfernen sich die Eltern vom Gelände. Fahrgemeinschaften nach Möglichkeit unterlassen und wenn doch, dann bitte eine Mund-Nasen-Maske tragen (z.B. FFP2). Nach dem Training ist das Trainingsgelände unmittelbar zu verlassen (Gruppenbildungen unterlassen).  
  9. Hochrisikogruppen (Senioren, Vorerkrankte) sollten ggf. vor Trainingsaufnahme mit ihrem Hausarzt Rücksprache halten. 

Münsing, 05.03.2021, aktualisiert am 02.06.2021 (Quellen aktualisiert) 

Andreas Schaubmar, Vorstand

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