Hygienekonzept Judoverein Ammerland-Münsing
Stand vom 17.01.2022
Zugrunde liegende Dokumente und Informationen
Das Hygienekonzept berücksichtigt die Vorgaben der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 23.11.2021 sowie die Handlungsempfehlungen des BLSV vom 14.01.2022. Das Konzept gilt für die Nutzung der Hallen in Münsing (Grundschulturnhalle), Wolfratshausen (linke Hälfte der Realschulturnhalle) und Gymnasium Geretsried sowie das Dojo in Beuerberg.
Änderungen 17.01.22:
- 2Gplus für alle Veranstaltungen (Training, sonstige Treffen, Feiern):
- Zutritt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre möglich (Voraussetzung: regelmäßige Testung in Kita oder Schule).
- Erwachsene Teilnehmer müssen geimpft oder genesen und zusätzlich frisch getestet oder geboostert sein. Entsprechende Nachweise sind von Erwachsenen mitzuführen. (Wir begrüßen auch die freiwillige Testung geboosterter Teilnehmer).
- Ein offiziell bescheinigter Test ist bevorzugt gegenüber einem Selbsttest unter Aufsicht vor Ort, um den Aufwand gering zu halten. Vor Ort erhobene Testergebnisse sind zu dokumentieren (Name Proband/Aufsicht, Datum, Uhrzeit, verwendeter Test) und 2 Wochen aufzubewahren.
- Positiv getestete Personen müssen die Halle sofort verlassen und werden aufgefordert, sich mit dem Hausarzt in Verbindung zu setzen.
- Die Impf- und Testnachweise der Teilnehmer sind verpflichtend beim Betreten der Halle zu kontrollieren. Eine Dokumentationspflicht besteht nicht, wir vermerken die Erfüllung von 2Gplus durch einen Haken in der Liste.
- Händedesinfektion beim Betreten der Halle.
- Trainingsteilnehmer sind zur Einhaltung der 2Gplus Regel verpflichtet. Bei Verhängung eines Bußgeldes gegen den Verein kann gegen gegen die Regel verstoßenden Mitglieder Schadensersatz geltend gemacht werden.
- Der Einlass von Zuschauern beim Training kann nicht wirksam kontrolliert werden und ist damit nicht mehr möglich. Bitte vor der Halle (nicht in den Umkleiden) warten.
- Maskenpflicht außerhalb der Matte: FFP2 für Erwachsene, Medizinische Maske für Schüler bis 16, keine Maske für Judokindergarten. Empfehlung: FFP2
- Räumliche Trennung der Trainingsgruppen auf der Matte
- Maximale Zahl der Personen in der Halle: 35 in Geretsried, 40 in Münsing.
- Außerhalb der Matte ist ein Mindestabstand von 1.5m zu wahren
- Information über eine etwaige inzidenzbedingte Einstellung des Sportbetriebes erfolgt nach behördlicher Ankündigung über Email zeitnah an die Mitglieder.
Organisatorisches und Allgemeines
- Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
- Trainer, Übungsleiter und Funktionäre wurden über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
- Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Platzverweis.
- Die hier erstellten Regeln minimieren die Gefahr einer Infektion während der Teilnahme an einer Sportveranstaltung des Judovereins Ammerland-Münsing und grenzen diese im tatsächlichen Infektionsfall auf einen nachvollziehbaren Personenkreis ein.
- Die Trainingsteilnahme erfolgt bezüglich Infektionskrankheiten auf eigene Gefahr. Personen, die einer Risikogruppe angehören, sind angehalten, die Trainingsteilnahme mit ihrem Arzt abzuwägen.
Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
- Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen (Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen (z.B. Fieber) und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, nicht allergischer Schnupfen) oder Geruchs-/Geschmackverlust, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt. Dies gilt ebenso für Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen und Personen unter Quarantäne. Sollten Personen Symptome während der Trainingseinheit entwickeln, haben sie die Anlage sofort zu verlassen. Hust- und Niesetikette (in die Armbeuge) ist einzuhalten.
- Das Training darf nur besucht werden von Teilnehmern, Trainern und Zuschauern, die die 2Gplus Regel erfüllen, d.h. die genesen oder geimpft UND getestet oder geboostert sind (Details und einzuhaltende Fristen siehe Links zu Beginn dieses Dokuments). Entsprechende Nachweise (Impfpass/elektr. Zertifikat/Ausweis) sind mitzuführen.
- Kinder bis 14 Jahre sind derzeit generell vom Nachweis der Impfung ausgenommen, genau wie minderjährige Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.
- Kinder im Judokindergarten werden in der Kita regelmäßig getestet. Ist dies nicht der Fall, ist durch die Eltern tagesaktuell vor dem Training ein Test durchzuführen.
- Abseits der Matte ist immer eine geeignete Maske zu tragen (ab Betreten des Gebäudes). Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske (z. B. OP-Maske) tragen. Alle älteren tragen eine FFP2 Maske. Beim Tai Chi besteht keine Maskenpflicht während des aktiven Trainings.
- Wir weisen auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern außerhalb der Matte (auch in Gängen und Umkleide) hin.
- Die Belüftung der Halle ist optimal zu gewährleisten (Abwägung Temperatur/Zug!). In Geretsried und Wolfratshausen ist die Funktion der Lüftung (Aushang) zu prüfen.
Trainingsanweisungen
- Am Eingang erfolgt durch einen Übungsleiter oder eine beauftragten Person eine Überprüfung des Impfstatus bzw. amtlicher Test bzw. Befreiungen (z.B. Schüler). Damit wird vor dem Training sichergestellt, dass 2Gplus von den aktiven Trainingsteilnehmern erfüllt wird. Die Teilnehmerliste wird wie üblich geführt und um ein Häkchen für die Kontrollbestätigung (“erfüllt 2Gplus”) ergänzt. Beim Betreten der Halle erfolgt eine Händedesinfektion.
- Wird ein Selbsttest unter Aufsicht durchgeführt, ist dieser gesondert zu dokumentieren (Name Proband/Aufsicht, Datum, Uhrzeit, verwendeter Test) und die Dokumentation Wochen aufzubewahren. Während der Test entwickelt, wartet der Proband im Freien vor der Halle.
- Positiv getestete Personen müssen die Halle sofort verlassen und werden aufgefordert, sich mit dem Hausarzt in Verbindung zu setzen.
- Zuschauer sind am Eingang höflich zurückzuweisen. Kommen Zuschauer nach Beginn des Trainings in die Halle/auf die Tribüne, sind sie vom Übungsleiter zum Verlassen der Halle aufzufordern.
Die Teilnehmer des Kinder- und Jugendtrainings unter 15 Jahren haben bereits in Sportbekleidung zu erscheinen, um Überbelegung der Umkleiden zu vermeiden.
- Matten und ggf. verwendete Sportgeräte werden nach nach dem Training durch die Übungsleiter mit Sanosil oder einem anderen, geeigneten Desinfektionsmittel desinfiziert. Nach Möglichkeit werden persönliche Sportgeräte (z.B. Springseile) verwendet.
- Lüften: Unsere Indoorsportanlagen werden vor und nach der maximal 90-minütigen Trainingseinheit möglichst ausgiebig gelüftet (Öffnung der möglichen Fenster und Türen, für Durchzug sorgen). In Münsing: Ausgang und Geräteraumtüren öffnen. In Geretsried und Wolfratshausen erfolgt der Luftaustausch über die Hallenlüftungsanlage. Der Trainer überprüft vor dem Training anhand des Aushangs am Eingang, ob die Lüftungsanlage läuft. Ohne Bestätigung kein Training. Während des Trainings muss der Übungsleiter abwägen, ob eine ständige Belüftung möglich ist oder aufgrund der Temperaturen das Gesundheitsrisiko dadurch unzumutbar steigt.
- Unsere Trainingsgruppen bestehen aus einem weitgehend festen Teilnehmerkreis. Innerhalb eines Trainings erfolgt kein Austausch zwischen diesen Gruppen.
- Der Übungsleiter/Trainer der jeweils letzten Trainingsgruppe des Tages ist dafür verantwortlich, dass bei Verlassen der Halle alle Fenster und Türen richtig verschlossen sind.
- Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
- Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmernamen werden im Judoverein grundsätzlich bei jedem Training dokumentiert. Teilnehmer am Schnuppertraining (ohne Vereinsmitgliedschaft) müssen neben dem Namen auch Adresse oder Telefonnummer hinterlassen.
- Gastsportler können am Training unter Beachtung der 2Gplus Regel und Angabe der Kontaktdaten teilnehmen.
- In Geretsried und Wolfratshausen sind maximal 35 Sportler im Hallenteil zugelassen. In Münsing liegt die maximale Hallenbelegung bei 40 Personen.
- Sämtliche Vereinsveranstaltungen, wie Trainings, Wettkämpfe oder Versammlungen werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung unterstützen zu können.
- Die Nutzung der Toiletten mit den sich unmittelbar dort befindenden Waschbecken ist Personen einzeln erlaubt.
- Duschen können nach Freigabe durch den Hallenbetreiber wieder benutzt werden (nur jede zweite Dusche gleichzeitig belegen – keine Maskenpflicht 🙂 ).
- In den sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Die sanitären Einrichtungen werden durch den Betreiber (Schule/Landkreis) gereinigt.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Der Ersthelfer hat Einmalhandschuhe zu tragen und sich vor sowie nach der Hilfeleistung die Hände zu desinfizieren.
Maßnahmen im Infektionsfall:
- Richten sich nach den Vorgaben des Gesundheitsamtes.
Bleibt’s gsund!
Eure Vorstandschaft
gez. Andreas Schaubmar für den Vorstand