Link zur Langfassung Hygienekonzept_JVAM_Update21.11.2021
Hygiene-Konzept (Kurzfassung) Judoverein Ammerland-Münsing 21.11.21
Die hier erstellten Regeln minimieren die Gefahr einer Infektion während der Teilnahme an einer Sportveranstaltung des Judovereins Ammerland-Münsing und grenzen diese im tatsächlichen Infektionsfall auf einen nachvollziehbaren Personenkreis ein.
- Die Trainingsteilnahme erfolgt bezüglich Infektionskrankheiten auf eigene Gefahr. Personen, die einer Risikogruppe angehören, sind angehalten, die Trainingsteilnahme mit ihrem Arzt abzuwägen.
- Das Training darf nur besucht werden von Teilnehmern, Trainern und Zuschauern, die die 2G Regel erfüllen, d.h. die genesen oder geimpft sind.
- Wir weisen unsere Mitglieder und Zuschauer auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hin.
- Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen (Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen (z.B. Fieber) und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, nicht allergischer Schnupfen) oder Geruchs-/Geschmackverlust, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt. Dies gilt ebenso für Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen und Personen unter Quarantäne. Sollten Personen Symptome während der Trainingseinheit entwickeln, haben sie die Anlage sofort zu verlassen.
Trainingsanweisungen
- Nur gesund zum Training
- In der Umkleide gilt eine Höchstgrenze von 3 Personen.
- Abseits der Matte ist immer eine geeignete Maske zu tragen (ab Betreten der Halle).
- Zum Kinder- und Jugendtrainings bereits in Sportbekleidung erscheinen
- Die Nutzung der Toiletten /Waschbecken ist Personen einzeln erlaubt.
- Zuschauer nach 2G Regel erlaubt. Abstand von 1.5m ist einzuhalten. Masken-Pflicht.
- Hände vor dem Mattenaufbau desinfizieren.
- Die Übungsleiter überprüfen und dokumentieren vor dem Training, dass 2G von den aktiven Trainingsteilnehmern erfüllt wird.
- Matten und ggf. verwendete Sportgeräte werden nach der Benutzung desinfiziert. Nach Möglichkeit werden persönliche Sportgeräte (z.B. Springseile) verwendet.
- Gute Belüftung ist zu gewährleisten.
- Unsere Trainingsgruppen bestehen aus einem weitgehend festen Teilnehmerkreis und werden innerhalb eines Trainings nicht durchmischt.
- Die Matten werden weiterhin nach der Trainingseinheit mit einem geeigneten Flächendesinfektionsmittel gereinigt.
- Der Übungsleiter/Trainer der jeweils letzten Trainingsgruppe des Tages ist dafür verantwortlich, dass bei Verlassen der Halle alle Fenster und Türen richtig verschlossen sind.
- Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
- Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmernamen werden im Judoverein grundsätzlich bei jedem Training dokumentiert. Teilnehmer am Schnuppertraining (ohne Vereinsmitgliedschaft) müssen neben dem Namen auch Adresse oder Telefonnummer hinterlassen.
- Gastsportler: Beachtung der 2G Regel und Angabe der Kontaktdaten nötig
- In Geretsried und Wolfratshausen sind maximal 35 Sportler im Hallenteil zugelassen.
- Sämtliche Vereinsveranstaltungen, wie Trainings, Wettkämpfe oder Versammlungen werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung unterstützen zu können.
- Duschen können nach Freigabe durch den Hallenbetreiber wieder benutzt werden (nur jede zweite Dusche gleichzeitig belegen – keine Maskenpflicht 🙂 ).
Bleibt’s gsund!
Eure Vorstandschaft
gez. Andreas Schaubmar für den Vorstand